Warum gibt es uns in der Gemeinde Bolsterlang
Um dies beantworten zu können, werfen wir einen Blick in das Bayerische Feuerwehrgesetz:
Art. 1 - Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
(2) 1 Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. [...]
Das heißt, die Gemeinde ist dazu verpflichtet zum Schutz Ihrer Bürger/-innen Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten!
Unsere Aufgaben
Früher wurden Feuerwehren gegründet um Brände zu bekämpfen, doch unsere Aufgaben gehen schon lange über das Löschen von Bränden hinaus. Heute stellt die sogenannte technische Hilfeleistung einen großen Teil unserer Arbeit neben der Brandbekämpfung dar. Dieser Bereich hält ein nahezu grenzenloses Aufgabenspektrum bereit, mit dem wir tagtäglich konfrontiert werden können.
In den letzten Jahren nehmen durch den Klimawandel auch unwetterbedingte Einsätze immer mehr zu, so dass Einsätze aufgrund von Sturmschäden, Hochwasser oder starken Schneefällen immer häufiger bewältigt werden müssen.
Durch unser neues Feuerwehrfahrzeug LF20KatS sind auch wir für kommende Katastropheneinsätze gut gerüstet.
Unser Engagement
Wir sind eine rein freiwillige Feuerwehr, die ihre Kenntnisse bei der Handhabung der verschiedenen Gerätschaften bzw. die Zusammenarbeit bei regelmäßigen Monatsübungen fortbilden bzw. vertiefen.
Neben den Montasübungen gibt es noch zusätzliche Ausbildungstermie für bestimmte Funktionsgruppen, wie Maschinisten, Atemschutzgeräteträger und Gruppenführer.
Unsere Gerätewarte sind in ihrer Freizeit stets damit beschäftigt Geräte, Fahrzeuge und das Gerätehaus in Schuss zu halten.
Aufgrund der Stellung als freiwillige Feuerwehr ist das Gerätehaus nur zu Ausbildungsveranstaltungen und bei Arbeiten unserer Gerätewarte besetzt. Für den Notfall stehen wir jedoch 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Im Einsatzfall werden wir über Sirene und Funkmeldeempfänger durch die Leitstelle Allgäu alarmiert und verlassen umgehend unsere Arbeitsstellen oder unser zu Hause, um schnellstmöglich das Gerätehaus zu erreichen. Dort ziehen wir die Einsatzkleidung an, besetzen die Fahrzeuge und rücken zum jeweiligen Einsatzort aus.