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Saugstelle aufgebaut mit der Feuerwehr Oberstdorf
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!!! Aktualisierung vom 23.11.2021 !!!
Mottfeuer
Mottfeuer als Information für die Feuerwehr melden

Zur Vermeidung von Luftverunreinigungen appelliert das Landratsamt an alle Land- und Forstwirte auf Mottfeuer zu verzichten! Die Verwertung der Grünabfälle durch Kompostieren ist bedeutend umweltverträglicher. Auch wenn ein Abtransport nicht möglich oder sinnvoll ist, so können die pflanzlichen Abfälle immer noch vor Ort der Verrottung überlassen werden. Dies schafft auch Lebensraum für Kleinstlebewesen. Zudem bleiben so die Nährstoffe des abgebauten Materials dem Wald erhalten.

Wenn sich ein Mottfeuer nicht vermeiden lässt, melden Sie das Mottfeuer der Integrierten Leitstelle (ILS) online per Smartphone oder Tablet über die Internetseite www.mottfeuer.de.
Telefonisch ist das melden eines Mottfeuers nur noch in Ausnahmefällen unter der neuen Rufnummer 0831/96096-250 möglich.

Wichtig : Die Meldung bei der ILS Allgäu stellt keine Genehmigung des Mottfeuers dar, sie dient lediglich der Information der Feuerwehr! Mottfeuer sollen bei der ILS kurz vor dem Abbrennen des Feuers gemeldet werden (max. 1 Stunde Vorlauf).
Die Meldung an die ILS erfolgt nur für den Tag des Anrufs und stellt keine Sicherheit dar, dass die Feuerwehr bei entsprechendem Notfruf nicht alarmiert wird.

Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu vom 2. April 2025 sind zu beachten:
Kernpunkte der neuen Regelung:

  • Verbot bei Waldbrandstufen 3 bis 5: Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist ab sofort untersagt, sobald der Deutsche Wetterdienst für den betreffenden Ort die Waldbrandstufe 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) ausweist.
  • Ausnahmen bei Waldschutzgründen: Bei Waldbrandstufe 3 kann eine Ausnahme gewährt werden, sofern das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) eine zwingende Notwendigkeit – etwa zur Bekämpfung von Borkenkäferbefall – bestätigt.

Grundsätzlich ist zu beachten:

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle führt erfahrungsgemäß immer wieder zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen. Bei extrem trockener Witterung besteht zudem die Gefahr, dass sich das Feuer auf umliegende Flächen ausbreitet. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit auf Mottfeuer zu verzichten. Das gilt besonders bei Inversionswetterlagen, wie sie im Allgäu häufig im Frühjahr und Herbst vorherrschen. So ist es in vielen Fällen ohne weiteres möglich, die Holzabfälle auch in der Nähe der Anfallstelle zusammenzutragen und hier dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen. Die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Beseitigungsanlagen ist in einer bayerischen Verordnung (PflAbfV) geregelt. Danach dürfen pflanzliche Abfälle, die beim Forst und Alpbetrieb anfallen, durch Liegenlassen, Einarbeiten und ähnliche Verfahren zur Verrottung gebracht werden. Sie dürfen auch dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind, soweit dies aus forst- und alpwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Eine Erforderlichkeit für das Verbrennen ist in der Regel nur dann gegeben, wenn das Verbringen zu geeigneten Verwertungsanlagen oder Sammelstellen wegen schlechter Erreichbarkeit der Anfallsstelle nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Generell sind bei einem Mottfeuer folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Das Mottfeuer soll kurz vor dem Anzünden als Information für die Feuerwehr bei der Integrierten Leitstelle (ILS) Kempten angezeigt werden. Ergänzend dazu kann ein Mottfeuer auch bei der Gemeinde und beim Landratsamt angemeldet werden.
  • Die Feuerstelle muss außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
  • Die pflanzlichen Abfälle dürfen nur an Werktagen (Montag bis Samstag) von 8:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden.
  • Die Feuerstelle ist durch mindestens zwei leistungs- und reaktionsfähige, mit geeignetem Löschgerät ausgestattete Personen über 16 Jahre ständig zu beaufsichtigen.
  • Bei starkem Wind darf kein Mottfeuer entfacht werden.
  • Die pflanzlichen Abfälle dürfen nur im trockenen Zustand verbrannt werden.
  • Um die Feuerstelle muss ein ausreichend breiter Schutzstreifen vorhanden sein (im Umkreis des Feuers ist auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Hitzestrahlung beachten! - Durch Entfernen des Auflagehumus bis zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite angelegt werden).
  • Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
  • Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den Boden einzuarbeiten.

Darüber hinaus sind folgende Schutzabstände einzuhalten:

  • 300 m zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen u.ä. Einrichtungen
  • 300 m zu Gebäuden, deren Wände oder Dächer aus brennbaren Baustoffen bestehen oder in denen leicht entflammbare Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden
  • 100 m zu sonstigen Gebäuden
  • 100 m zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen
  • 75 m zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen
  • 25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen
  • 10 m zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen sowie Privatwegen, die von der Öffentlichkeit benutzt werden
  • 25 m von leicht entzündbaren Stoffen
  • 5 m von Gebäuden aus brennbaren Stoffen
  • 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen

Zur neuen Allgemeinverfügung sowie zur korrekten Durchführung von Mottfeuern sind auf der Website des Landratsamts weitere Informationen verfügbar.

Mottfeuer
Mottfeuer
Kontakt
Freiwillige Feuerwehr Bolsterlang e.V.
Flurstraße 26
87538 Bolsterlang
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8326 635 39 96
Fax +49 8326 635 39 95
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