In der Sommerzeit erreichen die Integrierte Leitstelle, die Gemeinde bzw. den Kommandanten vermehrt Anrufe von Bürgern, die um die Hilfe bei der Beseitigung der Insektennester durch die örtliche Feuerwehr bitten. Jedoch ist diese nur in den seltensten Fällen hierfür zuständig. Dies ist nur dann der Fall, wenn sich die Nester der Wespen, Bienen, Hornissen und Co. an oder in öffentlichen oder besonders sensiblen Gebäuden, wie z. B. Kindergärten befinden. Auch bei einem Notfall kann die Feuerwehr eingreifen, wenn z. B. Allergiker von besonders aggressiven Insekten im direkten Wohnumfeld betroffen sind und die zuständigen gewerblichen Schädlingsbekämpfer nicht rechtzeitig vor Ort sein können.
Allgemein gilt, dass zur Entfernung der Nester im privaten Bereich ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden muss. Es sollte jedoch nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum bzw. echter Wespenstichallergie) davon Gebrauch gemacht werden. Der Kontakt zu Insektenbekämpfern lässt sich über die Gelben Seiten unter „Schädlingsbekämpfer“ ausfindig machen. Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten.
Die früher praktizierte Hilfe, bevor verschiedene Arten der Insekten unter Artenschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich. Auch dürfen wir als gemeindliche Feuerwehr nicht in Konkurrenz zu Unternehmen der freien Wirtschaft treten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bzw. im dazugehörigen PDF Wespen und Hornissen.